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   FG Rheinland-Pfalz, 18.01.1999 - 5 K 1741/98   

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FG Rheinland-Pfalz, 18.01.1999 - 5 K 1741/98 (https://dejure.org/1999,15466)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18.01.1999 - 5 K 1741/98 (https://dejure.org/1999,15466)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18. Januar 1999 - 5 K 1741/98 (https://dejure.org/1999,15466)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 1999, 394
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • FG Nürnberg, 19.02.1998 - IV (V) 288/97

    Ermäßigung des Grenzbetrags für Kindergeldanspruch

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 18.01.1999 - 5 K 1741/98
    Der Senat schließt sich der Rechtsauffassung des Finanzgerichts Nürnberg im Urteil vom 19. Februar 1998 (- IV (V) 288/97 -, EFG 199e, 958) an und hält eine teleologische Reduktion des § 32 Abs. 4 Satz 6 EStG für unabweisbar, wenn sich das im Laufe des streitbefangenen Kalenderjahres volljährig gewordene Kind ganzjährig in Ausbildung befindet und seine Einkünfte weniger als 12.000,00 DM im Kalenderjahr betragen.
  • FG Nürnberg, 21.10.1997 - V 322/97
    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 18.01.1999 - 5 K 1741/98
    Nach Maßgabe der vorstehenden Entscheidungsgründe kam es im Streitfall nicht darauf an, ob für Weihnachtsund Urlaubsgeld das Zuflussprinzip nach § 11 EStG gilt (zum Streit vgl. bejahend FG Nürnberg vom 21. Oktober 1997 - V 322/97 -, EFG 1998, 96 und ablehnend FG Düsseldorf vom 21. April 1998 - 18 K 2965/97 Kg -, nicht veröffentlicht) .
  • FG Düsseldorf, 21.04.1998 - 18 K 2965/97

    Überschreitung der für den Bezug von Kindergeld schädlichen Einkünftegrenze;

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 18.01.1999 - 5 K 1741/98
    Nach Maßgabe der vorstehenden Entscheidungsgründe kam es im Streitfall nicht darauf an, ob für Weihnachtsund Urlaubsgeld das Zuflussprinzip nach § 11 EStG gilt (zum Streit vgl. bejahend FG Nürnberg vom 21. Oktober 1997 - V 322/97 -, EFG 1998, 96 und ablehnend FG Düsseldorf vom 21. April 1998 - 18 K 2965/97 Kg -, nicht veröffentlicht) .
  • BFH, 21.04.1988 - IV R 215/85

    Steuerbescheid - Änderung wegen neuer Tatsachen - Änderung wegen neuer

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 18.01.1999 - 5 K 1741/98
    Der BFH (Hinweis auf BStBl II 1988, 863 ) habe § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO nur dann für anwendbar erklärt, wenn der steuerlich relevante Sachverhalt nachträglich und rückwirkend eine andere Gestaltung erfahre, nicht jedoch, wenn sich die Kenntnis der Finanzbehörde bezüglich des vorhandenen Sachverhalts nachträglich erweitere.
  • BFH, 09.08.2000 - VI R 32/98

    Kindergeldschädliche Einkünfte und Bezüge

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 18.01.1999 - 5 K 1741/98
    Allerdings sei gegen das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg unter dem Aktenzeichen - VI R 32/98 - eine Revision anhängig, Insoweit werde das Ruhen des Verfahrens beantragt.
  • BVerwG, 21.03.1966 - III B 119.65

    Feststellung des Beginns einer Klagefrist bei fehlerhaftem Zusatz zu einer

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 18.01.1999 - 5 K 1741/98
    Trifft dies nicht zu, so wird die Rechtsbehelfsfrist jedenfalls dann nicht in Lauf, gesetzt, wenn die Unrichtigkeit (Unvollständigkeit oder Missverständlichkeit) irrige Vorstellungen hervorrufen kann, die geeignet sind, die Rechtsverfolgung zu erschweren (BFH vom 1. Juli 1981 - I B 4/81 -, nicht veröffentlicht; Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. März 1966 - III B 119.65 -, Die öffentliche Verwaltung 1966, 431) .
  • BFH, 01.07.1981 - I B 4/81
    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 18.01.1999 - 5 K 1741/98
    Trifft dies nicht zu, so wird die Rechtsbehelfsfrist jedenfalls dann nicht in Lauf, gesetzt, wenn die Unrichtigkeit (Unvollständigkeit oder Missverständlichkeit) irrige Vorstellungen hervorrufen kann, die geeignet sind, die Rechtsverfolgung zu erschweren (BFH vom 1. Juli 1981 - I B 4/81 -, nicht veröffentlicht; Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. März 1966 - III B 119.65 -, Die öffentliche Verwaltung 1966, 431) .
  • BFH, 01.03.2000 - VI R 32/99

    Kindergeld; Prognose der Überschreitung des Jahresgrenzbetrages

    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1999, 394 wiedergegebenen Gründen statt.
  • FG Münster, 08.06.1999 - 6 K 6549/98

    Einkommensgrenze bei Vollendung des 18. Lebensjahres

    Nur so wird das mit dem Sinn und Zweck der Regelung nicht im Einklang stehende Ergebnis vermieden, dass im Jahr der Vollendung des 18. Lebensjahres alleine die (geringe) unterschiedliche Höhe der Zuflüsse im Laufe des Jahres zum Wegfall des Kindergeldanspruches führt (ebenso: Finanzgericht Nürnberg, Urteil vom 10.7.1998 - VII (V) 823/97 -, EFG 1999, 177 (Revision eingelegt, Bundesfinanzhof - R 162/98 -); Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.1.1999 - 5 K 1741/98 - (Revision eingelegt Bundesfinanzhof - VI R 32/99 - Finanzgericht Nürnberg, Urteil vom 19.2.1998 - IV (V) 288/97 -, EFG 1998, 958 (Revision eingelegt Bundesfinanzhof - VI R 32/98 -) und Schmidt/Glanegger, Einkommensteuergesetz , 17. Aufl. 1998, § 32 Rdn. 29).
  • FG Münster, 26.05.1999 - 10 K 7091/98

    Keine Ermäßigung des Jahresbetrags im Jahr des Eintritts der Volljährigkeit

    Der Senat schließt sich insoweit den Rechtsauffassungen des FG Nürnberg (Urteil vom 19. Februar 1998 IV (V) 288/97, EFG 1998, 958 ) und des FG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 18. Januar 1999 5 K 1741/98, EFG 1999, 394 ) an und hält für diese Fälle ebenfalls eine teleologische Reduktion des § 32 Abs. 4 Satz 6 EStG für unabweisbar.
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